Eteria berät und unterstützt ihre Kunden in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten bereits in der Vorphase der Unternehmensgründung. Sie hilft ihnen bei der Analyse und Auswahl der für sie am besten geeigneten Rechtsform, gewährleistet die Übereinstimmung von Satzung und Gesellschaftsvertrag mit den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und stellt sicher, dass der Unternehmenszweck und die Struktur der juristischen Person korrekt festgelegt werden.
Eteria kümmert sich auch, direkt oder über seine Partner, um die Abwicklung der Formalitäten nach der Gründung, unter anderem um die Eintragung bei den Handelskammern, die Formalisierung von Gesellschaftsbeschlüssen, die Veräußerung und den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen, die Sozialabgaben und die Lohnsteuern sowie um alle Verfahren, Auflagen und bürokratischen Fragen, die die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Italien behindern oder verlangsamen können.
